Was machen Kipperfahrer/innen?
Als Kipperfahrer/in ist man eine Fachkraft im Transport von Fracht auf Straßen oder Baustellen mit einem speziellen Fahrzeug. Diese Berufskraftfahrer/innen sind für die Entladung der Ladung verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass das Kippfahrzeug stabil bleibt. Die Entladung erfolgt durch Kippen der Ladefläche und anschließendes manuelles Entfernen mit Schaufeln oder anderen Werkzeugen. Gelegentlich fallen auch Reparaturen am Fahrzeug an.
In den meisten Fällen haben diese Profis eine Ausbildung zum/r Berufskraftfahrer/in erfolgreich abgeschlossen, aber es gibt auch andere Wege in diesen Bereich einzusteigen - wie beispielsweise ein CE-Führerschein, Berufserfahrung sowie Nachweis des Qualifikationsgesetzes als Beweis ihrer Kompetenz als Kipperfahrer/in zu arbeiten. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich weiterzubilden und einen Abschluss als qualifizierte/r Berufskraftfahrer/in oder Baugeräteführer/in zu erwerben, um Fehler bei der Arbeit zu minimieren.
Für Karrieremöglichkeiten stehen diverse Weiterbildungen zur Verfügung: Studiengänge im Maschinenbau, Logistik oder Fahrzeugtechnik können helfen notwendiges Fachwissen aufzubauen. Meisterweiterbildungen im Kraftverkehrsbereich bieten weitere Möglichkeiten für Fortschritte in diesem Feld. Praktische Fähigkeiten spielen neben theoretischen Kenntnissen ebenfalls eine wichtige Rolle. Ein/e erfolgreiche/r Mitarbeiter/in muss über längere Zeit sicher fahren können sowie körperliche Belastbarkeit besitzen. Verständnis für die Technik und den Aufbau des Kipperfahrzeugs kann zudem von Vorteil sein, da kleinere Reparaturen oft selbst durchgeführt werden müssen.
Da sowohl Einzel- als auch Teamarbeit erforderlich sind, sind Selbständigkeit und Teamfähigkeit wichtige Soft Skills in diesem Berufsfeld - eine hohe Konzentrationsfähigkeit ist unerlässlich während der Fahrten. Die Arbeitsumgebung dieser Fachkräfte besteht aus Straßenverkehr und Baustellen. Entsprechende Schutzkleidung wie Helme oder Handschuhe wird meist vom Arbeitgeber bereitgestellt. Da sie zur Gruppe der Berufskraftfahrer/innen gehören, gelten hierbei natürlich auch gesetzliche Regelungen zu Lenkzeit und Ruhepausen.